Wenn private Sicherheitsunternehmen gebeten werden, eine Objektbewachung zu übernehmen, dann geht es dem Auftraggeber um das Verhindern von Eigentumsdelikten und letztlich um die Sicherheit in Betriebs- oder Wohnobjekten. Es steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, um optimalen Objektschutz zu gewährleisten.
Grundlage für die Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe ist das Jedermannsrecht. Im Rahmen seiner Tätigkeit übt der Sicherheitsmitarbeiter die Rolle des Besitzdieners aus und ist berechtigt, im Namen des Auftraggebers das Hausrecht auszuüben und notfalls auch mit Hilfe des Selbsthilferechts durchzusetzen.
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